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DUO DAY

Zukunft gestalten

Inklusion im Alltag leben, Teilhabe stärken, gemeinsam wachsen.

Ein DUO DAY kann der erste Schritt sein. Diese Wege und Hilfen gibt es danach – mit den gesetzlichen Grundlagen.

Praktikum, Ausbildung, Arbeit

Aus einem Duo kann ein Praktikum, eine Ausbildung oder eine Beschäftigung entstehen.[1] In Hamburg erhielten zum Beispiel nach dem DUOday 2025 zwei Teilnehmende von Leben mit Behinderung Hamburg ein Praktikumsangebot.[2]

Budget für Arbeit

Wer Anspruch auf Leistungen im Arbeitsbereich einer Werkstatt hat und ein sozialversicherungspflichtiges Arbeitsangebot bekommt, kann ein Budget für Arbeit erhalten. Der Arbeitgeber bekommt einen Lohnkostenzuschuss von bis zu 75 Prozent des regelmäßig gezahlten Arbeitsentgelts; außerdem werden Anleitung und Begleitung am Arbeitsplatz bezahlt.[3] Die Elbe-Werkstätten informieren Arbeitgeber dazu.[4]

Unterstützte Beschäftigung

Die Hamburger Arbeitsassistenz vermittelt zwischen Menschen mit Lernschwierigkeiten oder Behinderung und Betrieben und arbeitet nach dem Ansatz der Unterstützten Beschäftigung.[5]

Was Arbeitgeber wissen sollten

  • Beschäftigungspflicht: Arbeitgeber mit mindestens 20 Arbeitsplätzen müssen auf wenigstens 5 Prozent der Arbeitsplätze schwerbehinderte Menschen beschäftigen.[6]
  • Ausgleichsabgabe: Wer die Quote nicht erfüllt, zahlt eine gestaffelte Abgabe je unbesetztem Pflichtarbeitsplatz. Das Geld darf nur für die Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben verwendet werden.[7]
  • Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (EAA): Seit dem 1. Januar 2022 informieren, beraten und unterstützen sie Unternehmen bei Ausbildung, Einstellung und Beschäftigung schwerbehinderter Menschen – als Lotsen.[8] Rechtsgrundlage ist § 185a SGB IX.[9] In Hamburg ist ein Träger beauftragt, mit drei besetzten Vollzeitstellen (Stand des Berichts 2025).[8]

Fahrplan

  1. Herbst 2026: Partner gewinnen

    Bezirksämter, Kammern, Arbeitsmarkt-Partner und Träger ansprechen; Plattform abstimmen.

  2. Winter 2026/27: Duo-Plätze sammeln

    Betriebe und Verwaltungen tragen Duo-Plätze ein; Termin mit den Partnern festlegen.

  3. Winter/Frühjahr 2027: Info-Treffen in allen Bezirken

    Vorschlag: je Bezirk ein Info-Treffen, bei dem sich Menschen mit Beeinträchtigung, Begleitpersonen und Betriebe kennenlernen. Angemeldet wird bei den Organisatoren des DUOday.

  4. Frühjahr 2027: Vorbereitung

    Betriebe, Teilnehmende und Träger bereiten den Tag vor; die Begleitung klären die Träger.

  5. Mai 2027: DUO DAY

    Vorschlag: gemeinsamer Aktionstag Hamburg und Schleswig-Holstein.

  6. Sommer 2027: Nachbereitung

    Erfahrungen auswerten und veröffentlichen. Für Praktikum oder Ausbildung verweisen wir an Agentur für Arbeit, Jobcenter und Träger.

Vorschlag Der Fahrplan ist ein Vorschlag der Plattform und mit den Hamburger Organisatoren noch nicht abgestimmt.

Quellen

Abgerufen bis 24.10.2026. Alle Angaben ohne Gewähr; maßgeblich sind die verlinkten Quellen.

  1. LAG WfbM Hamburg: DUOday (LAG Werkstätten für behinderte Menschen Hamburg): lag-wfbm-hamburg.de/duoday
  2. Leben mit Behinderung Hamburg: DUOday 2026, 4. Februar 2026: lmbhh.de/projekte-und-themen/suedring-inklusiv/details/du…
  3. § 61 SGB IX – Budget für Arbeit (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__61.html
  4. Elbe-Werkstätten: Budget für Arbeit – Informationen für Arbeitgeber (Elbe-Werkstätten GmbH): elbe-werkstaetten.de/media/budget-fuer-arbeit-arbeitgeber…
  5. Hamburger Arbeitsassistenz: Startseite (Hamburger Arbeitsassistenz gGmbH): hamburger-arbeitsassistenz.de/
  6. § 154 SGB IX – Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__154.html
  7. § 160 SGB IX – Ausgleichsabgabe (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__160.html
  8. BIH: Bericht der Einheitlichen Ansprechstellen für Arbeitgeber 2025 (Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen (BIH)): bih.de/fileadmin/user_upload/Bereich-INA/EAA/EAA-Bericht_…
  9. § 185a SGB IX – Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber (Bundesministerium der Justiz): gesetze-im-internet.de/sgb_9_2018/__185a.html